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Die Urheberrechtsdebatte: Um was es wirklich geht – und wo die Konfliktlinie verläuft

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Wir streiten ja nun schon eine ganze Weile über das Urheberrecht. Statt einer vernünftigen Debatte aber gibt es immer mehr blödsinnige Aktionen seitens traditioneller Medien, die gegen ein vermeintliches Ende des Urheberrechts kämpfen. Das Problem: Davon ist eigentlich gar nicht die Rede. Eher geht es um eine Anpassung oder Modernisierung des Rechts. Aber da wird es für die meisten schon zu kompliziert.

Nun haben mich Kollegen und Bekannte in den vergangenen Wochen öfter gebeten, das Problem und die Gefechtslage zu erklären. Weil die Debatte nun in der nächste Runde geht, habe ich die wichtigsten Streitpunkte in einem Post zusammengefasst.

Denn die Sache – soviel auch im Detail gestritten wird – ist im Prinzip simpel: “Das Internet verändert dramatisch die Rahmenbedingungen für kulturelles Schaffen. Plötzlich stellen sich urheberrechtliche Fragen für alle von uns – auch für Laien”, schreibt der geschätzte Thomas Pfeiffer, der die wichtigsten Punkte für eine Unterschriftenaktion zusammengefasst hat:

  • - Wie viel Text darf man zitieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen?
  • - Darf man zu seinem Lieblingslied singen oder tanzen und das Video dazu im Internet veröffentlichen?
  • - Darf man eine berühmte Filmszene nachsprechen oder im eigenen Sinn interpretieren (z.B parodieren)?
  • - Ist eine bestimmte Art der Nutzung mit dem Kauf von CD, Buch oder Datei bereits abgegolten?

(…) Wir müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass die Interessen der Urheber gewahrt bleiben – und dass gleichzeitig möglichst viele Menschen diese Regeln als gerecht empfinden und sich daran halten. Nur so kann die Akzeptanz für den Wert urheberrechtlich geschützter Inhalte gesteigert werden!

Dem ist wenig hinzuzufügen.

Und da stecken wir auch schon mitten in der Debatte, die wir bereits vor einigen Wochen auch in der Printausgabe der WirtschaftsWoche beschrieben haben. Die einen behaupten, es gehe vor allem um den Diebstahl geistigen Eigentums, die Legalisierung eines Vebrechens, das Ende der Kreativindustrie. Die anderen hingegen wollen das bestehende Urheberrecht modifizieren, und “es dem Stand der Technik und der Lebenswirklichkeit anzupassen“, sagt Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft.

Hinter diese Forderung würden sich wohl auch viele Vertreter etablierter Parteien und der Industrie stellen. Doch wie ein modernes Urheberrecht im Detail aussehen könnte, darüber gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Vor allem Plattenfirmen, Verlage und Urheberrechtsverbände fürchten eine Aufweichung des bestehenden Rechts – und damit sinkende Einnahmen.

So stehen wir vor einer Reihe schwieriger Fragen: Wie gehen wir mit den Millionen Nutzern illegaler Tauschbörsen um? Soll eine private Kopie von Musik grundsätzlich erlaubt sein, wie einst im analogen Zeitalter? Und wie halten wir es mit den Tausenden Nutzern, die Inhalte im Netz nicht nur teilen, sondern auch verändern, vulgo: remixen wollen?

Streitfrage Tauschbörsen: Für die meisten Vertreter von SPD und Union ist klar, dass illegale Tauschplattformen auch künftig verboten bleiben – und weiter rechtlich verfolgt werden sollen. Allerdings unterstützen immer mehr Politiker (endlich) die Idee, die Höhe der gegen Tauschbörsennutzer verhängten Abmahngebühren zu deckeln.

Bundestagsabgeordnete wie der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek fordern dafür eine Obergrenze von 100 Euro – ein Zehntel dessen, was Kanzleien heute in vielen Fällen kassieren. „Der niedrigere Betrag reicht als Abschreckung“, sagt Jarzombek. „Wir müssen damit nicht eine ganze Abmahnindustrie finanzieren.“

Die Piratenpartei vertritt die Gegenposition: Viele der Politneulinge wollen Tauschbörsen generell legalisieren. Sie sind der Meinung, dass Nutzer über Abgaben auf USB-Sticks und CD-Rohlinge schon genug Geld an Verwertungsgesellschaften wie VG Wort oder Gema zahlen, die das Geld an Rechteinhaber weiterleiten. Doch das würde wohl so deutlichen Einkommensverlusten bei Rechteverwertern und Urhebern führen.

Vertreter von Grünen und Linken wollen das Problem sinkender Einnahmen mit der sogenannten Kulturflatrate lösen, einer festen Abgabe, die Besitzer von Internet-Breitbandanschlüssen zahlen müssten. Kritiker sehen in dem Modell indes eine Art Staatswirtschaft im Kultursektor.

Sie vergessen freilich, dass die Gema nach einem ähnlichen (Umverteilungs-)Mechanismus funktioniert.

Streitfrage Privatkopie: Früher konnte jeder Kassetten und Platten beliebig für Freunde kopieren, solange er daraus kein Geschäft machte. Sobald heute jedoch eine CD, ein E-Book oder eine DVD mit einem Kopierschutz versehen ist, dürfen Nutzer die Inhalte nicht mehr vervielfältigen. Selbst wenn sie den vollen Preis zahlen, können sie daher mit ihren CDs, DVDs und Büchern mitunter weniger anstellen als früher.

So wird dier Forderung lauter, die Privatkopie generell zu erlauben. Auch CDU-Mann Jarzombek würde ein “Recht auf Privatkopie” befürworten. Dafür müsse der Gesetzgeber allerdings festlegen, was genau eine Privatkopie ist. Eine denkbare Trennlinie: Musikstücke dürfen nicht öffentlich angeboten werden – sei es in einem privaten Blog oder einer Tauschbörse. Den Titel aber einem kleinen Kreis von Freunden über eine passwortgeschützte Seite zugänglich zu machen, “sollte grundsätzlich erlaubt sein”, sagt Jarzombek.

Streitfrage Urheberschutz: Auch die Frage, wie viele Jahre nach seinem Tod ein Künstler die Rechte an seinem Werk behalten darf, ist Teil der Debatte. Dabei vertritt keineswegs die Piratenpartei den radikalsten Ansatz. Sie fordert, dass das Urheberrecht zehn Jahre nach dem Tod des Künstlers erlischt.

Aus Reihen der Grünen ist die Idee zu hören, der Künstler müsse seine Rechte bereits mit dem Tod verlieren. Netzaktivist Beckedahl schlägt sogar vor, dass Künstler das Recht an ihrem Werk schon zehn Jahre nach der ersten Veröffentlichung verlieren sollten – mit der Option, ihr Urheberrecht drei Mal zu verlängern. Sein Argument: Zu viele Bücher oder Filme, die nicht erfolgreich genug sind, um sie neu aufzulegen, verstaubten in Archiven. Würde das Urheberrecht früher erlöschen, könnte man sie digital der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Streitfrage Remix: Wesentlich komplexer ist die Frage, wie der Gesetzgeber mit dem sogenannten Remix-Phänomen umgehen soll. Längst mischen Nutzer aktuelle Musiktitel mit neuen Texten oder unterlegen Auftritte von Politikern mit kreativ zusammengeschnittenen Pop-Hits.

Im US-Copyright ist das erlaubt, wenn es künstlerischen Zwecken dient. Dafür dürfen sich die Nutzer gar aus aktuellen Kinofilm bedienen. In Deutschland würden sie bei vielen Dingen sofort eine Abmahnung
kassieren. Wir brauchen daher ein Recht auf Remix.  Solchen Ansätzen kann auch CDU-Netzpolitiker Jarzombek etwas abgewinnen: “An der Stelle müssen wir uns das Modell der USA noch einmal genauer ansehen”.

Diese Zusammenstellung ist sicher nur ein Zwischenstand. Insofern bin ich über Hinweise, Anregungen und Meinungen jeglicher Art in den Kommentaren dankbar. 

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